Mutterschaftsentschädigung

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Angaben zum Arbeitnehmer

Angaben zum Arbeitnehmer/Antragssteller

Vorname des Arbeitnehmers

Nachname des Arbeitnehmers

Geburtsdatum des Arbeitnehmers

Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers

Ab wann betragen Sie die Familiezulagen

Angaben zum Partner

Erwerbsart der Partnerin, des Partners

Einkommen

Kinder

Für Kinder über 16 Jahren, die in der Schweiz in Ausbidung sind, ist eine Schulbestätigung, eine Studienbescheinigung (Immatrikulationsbestätigung) oder eine Kopie des Lehrvertrages beizulegen. Ausländische Personen haben für ihre Kinder eine Wohnsitzbestätigung einzureichen. Für Kinder mit Wohnsitz oder Ausbildung im Ausland ist das Merkblatt zu beachten. Pro Kind kann nur eine Zulage bezogen werden, auch wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Die Sozialversicherungsnummer der Kinder finden Sie auf der Krankenversicherungskarte.

Kind 1

Kind 2

Kind 3

Unsere Dienstleistungen

  • Saläradministration
  • Lohnbuchführung
  • Arbeitsbewilligungen
  • Quellensteuerabrechnungen
  • Personaladministration
  • Personalplanung
  • Personalbeschaffung
  • Personalauswahl
  • Leistungsbeurteilung
  • Personalentwicklung
  • Personalbetreuung
  • Personalorganisiation
  • Betriebliches Sozialwesen
  • Personalabbau

 

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